Wein aus Deutschland
- Rebfläche (2018):
- 103.000 ha
- Jahresproduktion (2018):
- 9,8 Mio hl
- Weinexport int. (2018):
- 3,8 Mio hl
- Weinimport (2018):
- 14,5 Mio hl
- Weinkonsum:
- 20,0 Mio hl
Qualitätsstufen bei deutschem Wein
Mit der neuen EU-Weinmarktordnung trat August 2009 auch eine Änderung bei der Bezeichnung von Weinqualitätsstufen und -bezeichnungen in Kraft, die aus dem Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtes übernommen wurden. Damit trägt auch der Wein verstärkt dem Kriterium Herkunft/Ursprung Rechnung. In Deutschland wurden die neuen Bezeichnungen bis Ende 2011 verboten. Seit 2012 dürfen weiterhin die alten Bezeichnungen (ausgenommen Tafelwein) sowie zusätzlich die Angaben „geschützte geographische Angabe“ und „geschützter Ursprung“ auf dem Etikett angeführt werden, jedoch nicht in abgekürzter Form.
Deutscher Wein – Wein ohne Sorten und/oder Jahrgangsangabe (früher Tafelwein)
Wein aus zugelassenen Rebsorten ausschließlich im Inland geerntet. Natürlicher Mindest-Alkoholgehalt in Zone A 5 % vol. (44° Oe) und Zone B 6 % vol. (50° Oe). Vorhandener Mindest-Alkoholgehalt in beiden Zonen 8,5 % vol. (67 g/l).
Deutscher Wein – Wein mit Sorten und/oder Jahrgangsangabe
Es dürfen nur zugelassenen Rebsorten verarbeitet und angeben werden.
Landwein/Wein mit geschützter geographischer Angabe (Wein g.g.A.)
Verwendung von mind. 85 % Trauben eines definierten Gebiets, Hektarhöchstertrag liegt bei 15.000 l Wein, muss dem Geschmackstyp trocken oder halbtrocken entsprechen.
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)/Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Wein g.U.)
Zuerkennung der AP-Nummer, Angabe von engen geografischen Bezeichnungen. Zugelassene Rebsorten der Spezies Vitis Vinifera, geerntet und verarbeitet in einem „bestimmten Anbaugebiet“. Most muss den von dem jeweiligen Anbaugebiet festgelegten nat. Mindest-Alkoholgehalt und einen vorhandenen Mindest-Alkoholgehalt von 7 % vol. (56 g/l) aufweisen. Mindest-Gesamtalkohol beim fertigen Wein 9 % vol. (71 g/l).
Qualitätswein mit Prädikat (QmP)
Muss die QbA-Kriterien erfüllen. Es gibt folgende Stufen:
- Kabinett: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 67 und 82° Oe, mind. 7 % vol. (56 g/l) vorhandener Alkohol und mind. 9 % vol. (71 g/l) Gesamt-Alkoholgehalt.
- Spätlese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 76 und 90° Oe. Obligatorisch sind eine „späte Lese“ und Trauben in vollreifem Zustand.
- Auslese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 83 und 100° Oe. Selektion aller kranken und unreifen Trauben.
- Beerenauslese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 110 und 128° Oe. Obligatorisch sind die Verwendung von weitgehend edelfaulen Trauben oder mindestens überreifen Trauben. Vorhandener Mindest-Alkoholgehalt 5,5 % vol.
- Trockenbeerenauslese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 128 und 150° Oe. Obligatorische Verwendung weitgehend edelfauler Trauben.
- Eiswein: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 110 und 128° Oe. Trauben müssen mind. 5 Stunden bei mind. -7° C am Stock gefrieren und werden im gefrorenen Zustand gekeltert und gepresst.
Kleines Etiketten-Know-How:
- Trocken: Restzuckergehalt max. 9 g/l, wobei Säuregehalt max. 2 g/l niedriger sein darf
- Halbtrocken: Restzuckergehalt 9 - 18 g/l, wobei Säuregehalt max. 10 g/l niedriger sein darf
- Lieblich: Restzuckergehalt 18 - 45 g/l
- Süß: Restzuckergehalt über 45 g/l
- Classic: Bezeichnung in Abhängigkeit des jeweiligen Anbaugebiets und der Rebsorte. Die Bezeichnung gilt für QbA und QmP und beschreibt einen „klassischen“, gebietstypischen, trockenen Weinstil von gehobener Qualität
- Weißherbst: Roséwein, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss
- Blanc de Noir: hell gekelterter Wein aus roten Trauben